Art. 3 Bgld. LBG (laut

Bgld. LBG - Burgenländisches Landesbezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.05.2024

(1) Artikel I tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Artikel II tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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