§ 2 Bgld. GIA Auflösung des vorhandenen Vermögens

Bgld. GIA - Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz, Aufhebung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Der Burgenländische Gemeinde-Investitionsfonds wird aufgelöst. Das vorhandene Fondsvermögen fließt dem Land Burgenland zu und wird in den Landeshaushalt übernommen.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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