Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz (Bgld. GeoDIG) Fundstelle

Bgld. GeoDIG - Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Gesetz vom 25. November 2010 über die Schaffung einer umweltrelevanten Geodateninfrastruktur des Burgenlandes (Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz - Bgld. GeoDIG)

StF: LGBl. Nr. 8/2011 (XX. Gp. RV 80 AB 84) [CELEX Nr. 32007L0002]

Änderung

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 28.01.2011 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz (Bgld. GeoDIG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz (Bgld. GeoDIG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz (Bgld. GeoDIG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz (Bgld. GeoDIG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz (Bgld. GeoDIG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 3 Bgld. GeoDIG