Festlegung von Schutzgebieten für anerkannte Belegstellen des Landesverbandes der Bgld. Bienenzuchtvereine (Bgld. FSBLB) Fundstelle

Bgld. FSBLB - Festlegung von Schutzgebieten für anerkannte Belegstellen des Landesverbandes der Bgld. Bienenzuchtvereine

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni 2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine festgehalten werden

StF: LGBl. Nr. 43/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr.  14/1965 idF LGBl. Nr. 5/1970, wird verordnet:

In Kraft seit 15.06.2000 bis 31.12.9999
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