§ 1 Bgld. FSBLB Schutzgebiete

Bgld. FSBLB - Festlegung von Schutzgebieten für anerkannte Belegstellen des Landesverbandes der Bgld. Bienenzuchtvereine

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Für die auf den Grundstücken Nr. 1717/145, KG Illmitz und 957, KG Deutsch Ehrensdorf, anerkannten Reinzuchtbelegstellen werden als Schutzgebiete das jeweilige Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 5 km liegt.

In Kraft seit 15.06.2000 bis 31.12.9999
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