Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz (Bgld. EOT) Fundstelle

Bgld. EOT - Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juli 2003 über die Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz

StF: LGBl. Nr. 49/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 26 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 20/2003, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz (Bgld. EOT) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz (Bgld. EOT) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz (Bgld. EOT) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz (Bgld. EOT) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz (Bgld. EOT) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. EOT Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Bgld. EOT