§ 1 Bgld. EOT

Bgld. EOT - Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Die Ortstaxe beträgt in allen Gemeinden des Burgenlandes pro Person und Nächtigung im Gemeindegebiet 90 Cent.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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