Art. 25 Bgld. EA 2001 Änderung der Gemeindewahlordnung 1992

Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Die Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 1/2000, wird wie folgt geändert:

Im § 109 Abs. 2 wird der Betrag „10.000 S” durch den Betrag „730 Euro” ersetzt.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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