Anl. 1 Bgld. DOK-VO

Bgld. DOK-VO - Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmern, in denen bei der
Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdung von Arbeitnehmern
festgestellt wurden, für dieSchutzmaßnahmen festzulegen sind

 

Bezeichnung der Arbeitsstätte:

 

 

 

 

Adresse:

 

 

 

 

Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrener-

mittlung und -beurteilung beschäftigten

Dienstnehmer:

 

 

Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 77 LArbO) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.

 

Ermittlung durchgeführt von:

 

 

Datum, Unterschrift:

 

 

 

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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§ 5 Bgld. DOK-VO
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