Dienstabzeichen und Dienstausweis, Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz (Bgld. DDK) Fundstelle

Bgld. DDK - Dienstabzeichen und Dienstausweis, Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. März 1993 über das Dienstabzeichen und den Dienstausweis nach dem Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz

StF: LGBl. Nr. 40/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 8 Abs. 3 des Bgld. Kurzparkzonengebührengesetzes, LGBl. Nr. 51/1992, wird verordnet:

In Kraft seit 16.04.1993 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Dienstabzeichen und Dienstausweis, Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz (Bgld. DDK) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Dienstabzeichen und Dienstausweis, Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz (Bgld. DDK) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Dienstabzeichen und Dienstausweis, Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz (Bgld. DDK) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Dienstabzeichen und Dienstausweis, Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz (Bgld. DDK) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Dienstabzeichen und Dienstausweis, Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz (Bgld. DDK) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. DDK Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Bgld. DDK