§ 1 Bgld. BSG Ziel des Bodenschutzes

Bgld. BSG - Bgld. Bodenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024

Dieses Gesetz bezweckt, die nachhaltige Fruchtbarkeit landwirtschaftlicher Böden zu erhalten und zu verbessern

a)

durch Schutz vor Schadstoffeinträgen,

b)

durch Verhinderung von Bodenabtrag (Bodenerosion) und Bodenverdichtung.

In Kraft seit 21.12.1990 bis 31.12.9999
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