§ 103 Bgld. BSchG 2001

Bgld. BSchG 2001 - Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 11/2017)

In Kraft seit 23.03.2017 bis 31.12.9999
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