§ 29 BGG

BGG - Bebauungsgrundlagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.10.2024
  1. (1)Absatz einsDie §§ 12 Abs. 1 und 12a Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 65/2004 treten mit 1. September 2004 in Kraft.Die Paragraphen 12, Absatz eins und 12a Absatz eins,, 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 65 aus 2004, treten mit 1. September 2004 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 1 Abs. 3, 12 Abs. 2 und 3, 12a Abs. 1 und 3, 14 Abs. 1, 24a und 25 Abs. 4, 7, 7a und 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/2009 treten gleichzeitig mit dem Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz 3,, 12 Absatz 2 und 3, 12a Absatz eins und 3, 14 Absatz eins,, 24a und 25 Absatz 4,, 7, 7a und 8 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 31 aus 2009, treten gleichzeitig mit dem Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 20 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2009 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.Paragraph 20, Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 118 aus 2009, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 25a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 1/2016 tritt gleichzeitig mit dem Salzburger Paragraph 25 a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 1 aus 2016, tritt gleichzeitig mit dem Salzburger

    Bautechnikgesetz 2015 in Kraft.

  5. (5)Absatz 5Die §§ 14 Abs 1 und 25 Abs 4, 7a, 7b und 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2021 treten mit 1. August 2021 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren gemäß § 25 Abs 8 ist diese Bestimmung in der bisher geltenden Fassung weiter anzuwenden.Die Paragraphen 14, Absatz eins und 25 Absatz 4,, 7a, 7b und 8 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 62 aus 2021, treten mit 1. August 2021 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren gemäß Paragraph 25, Absatz 8, ist diese Bestimmung in der bisher geltenden Fassung weiter anzuwenden.
  6. (6)Absatz 6§ 13 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 14/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 13, Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 14 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 09.02.2024 bis 31.12.9999
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