Die Bestimmungen des Unternehmensreorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/1997, sind auf die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur nicht anzuwenden. Die Bestimmungen des Unternehmensreorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 114 aus 1997,, sind auf die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur nicht anzuwenden.
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