Art. 15 BFG 2015 Inkrafttreten und Geltungsdauer

BFG 2015 - Bundesfinanzgesetz 2015

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Artikel XV. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015.Artikel römisch fünfzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 15 BFG 2015


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 15 BFG 2015 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 15 BFG 2015


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 15 BFG 2015


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 15 BFG 2015 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Art. 14 BFG 2015
Bundesfinanzgesetz 2015 (BFG 2015) Fundstelle