§ 193 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Es treten in Kraft:

1.

mit 1. August 1999 die §§ 7 Abs. 2 Z 2, 13 Abs. 1 Z 5 und Abs. 3, 19 Abs. 1 Z 1 lit. f und g sowie Abs. 2, 26 Abs. 1 Z 1 lit. d und e, 35 Abs. 1, 53 Abs. 1 Z 2 und 3, 55 Abs. 4, 55a, 79 Abs. 1 und 3, 84 in der Fassung der Z 19, 90 Abs. 2 Z 2, 93 Abs. 1 in der Fassung der Z 23 sowie die Überschrift zu § 191 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 174/1999;

2.

mit 1. Jänner 2005 § 57 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 174/1999;

3.

rückwirkend mit 1. Jänner 1999 die §§ 6 Abs. 4, 22 Abs. 5 und 6, 30a samt Überschrift, 84 in der Fassung der Z 20, 85 samt Überschrift, 93 Abs. 1 in der Fassung der Z 22, Abs. 3a und 4 sowie 151a und die Überschrift zu Abschnitt VI des Ersten Teiles in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 174/1999.

(2) § 75 samt Überschrift tritt mit Ablauf des 31. Juli 1999 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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