Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024
Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zuzulassen.
In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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