Art. 2 BLVG

BLVG - Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Artikel II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 399/1975 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 1982 außer Kraft. Durch dieses Außerkrafttreten werden die auf Grund dieser Bestimmungen festgesetzten Einreihungen von Unterrichtsgegenständen in Lehrverpflichtungsgruppen in ihrer Rechtswirksamkeit nicht berührt.

In Kraft seit 01.02.1982 bis 31.12.9999
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