§ 3 Auswahl-V 2023 Hinweis für das Normerzeugungsverfahren

Auswahl-V 2023 - Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Kriterien und Ziele des § 15 Abs. 2 und 3 TKG 2021 besser mit einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren erfüllt werden, wurden unter Einhaltung der Bestimmung § 206 TKG 2021 öffentlich konsultiert. Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Kriterien und Ziele des Paragraph 15, Absatz 2 und 3 TKG 2021 besser mit einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren erfüllt werden, wurden unter Einhaltung der Bestimmung Paragraph 206, TKG 2021 öffentlich konsultiert.

In Kraft seit 21.06.2023 bis 31.12.9999
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