§ 2 Auswahl-V 2023 Festlegung des Auswahlverfahrens

Auswahl-V 2023 - Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Für die Zuteilung folgender als zahlenmäßig beschränkt festgelegter und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehender Frequenzen wird festgelegt, dass die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens erfolgt:

  1. 1.Ziffer eins3410 MHz – 3470 MHz;
  2. 2.Ziffer 225,5 GHz – 25,9 GHz;
  3. 3.Ziffer 326,5 GHz – 27,5 GHz.
In Kraft seit 21.06.2023 bis 31.12.9999
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