Aufwandersatzgesetz (AufwEG) Fundstelle

AufwEG - Aufwandersatzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Bundesgesetz über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzgesetz) sowie über die Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes
StF: BGBl. Nr. 28/1993 (NR: GP XVIII RV 802 AB 916 S. 99. BR: AB 4423 S. 563.)

Änderung

BGBl. I Nr. 98/2001 (NR: GP XXI RV 621 AB 704 S. 75. BR: 6398 AB 6424 S. 679.)

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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