Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Der Bund übernimmt bei der Asiatischen Entwicklungsbank 24 080 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 31. Jänner 1966.
In Kraft seit 10.04.2010 bis 31.12.9999
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