§ 2 APAB-VKBV

APAB-VKBV - APAB-Verwaltungskostenbeitragsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die APAB-Verwaltungskostenbeitragsverordnung, BGBl. II Nr. 78/2017, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die APAB-Verwaltungskostenbeitragsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2017,, außer Kraft.

In Kraft seit 03.07.2026 bis 31.12.9999
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