§ 1

AÖSp - Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
Der Spediteur verrichtet seine Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
Er nimmt dabei das Interesse des Auftraggebers wahr.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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