Anl. 6 AltfVO

AltfVO - Altfahrzeugeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Kennzeichnungsnormen

 

Für die Kennzeichnung und Identifizierung von Werkstoffen und Bauteilen mit einem Gewicht über 100 Gramm gelten folgende Normen:

ÖNORM EN ISO 1043-1 „Kunststoffe – Kennbuchstaben und Kurzbezeichnungen – Teil 1: Basis-Polymere und ihre besonderen Eigenschaften (ISO 1043-1: 2001)“, ausgegeben am 1. Juni 2002

ÖNORM EN ISO 1043-2 „Kunststoffe – Kennbuchstaben und Kurzzeichen – Teil 2: Füllstoffe und Verstärkungsstoffe (ISO 1043-2:2000)“, ausgegeben am 1. Mai 2002

ÖNORM EN ISO 11469 „Kunststoffe – Sortenspezifische Identifizierung und Kennzeichnung von Kunststoff-Formteilen (ISO 11469:2000)“, ausgegeben am 1. Oktober 2000

Für die Kennzeichnung und Identifizierung von Werkstoffen und Bauteilen mit einem Gewicht über 200 Gramm gilt folgende Norm:

DIN ISO 1629 „Kautschuk und Latices – Einteilung, Kurzzeichen (ISO 1629:1995)“, ausgegeben im November 2004. Dies gilt nicht für die Kennzeichnung von Reifen.

Die in den ISO-Normen verwendeten Symbole „<„ und „>„ können durch Klammern ersetzt werden.

In Kraft seit 01.05.2006 bis 31.12.9999
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