Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Meldungen sind im Extensible Markup Language (XML) – Format zu übermitteln. Die Meldungen sind anhand der XML Schema Definition (XSD) – Vorgaben der FMA zu erstellen.
In Kraft seit 01.10.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 AIFM-MV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 AIFM-MV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 AIFM-MV