Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Emissionsbegrenzungen gemäß § 1Emissionsbegrenzungen gemäß Paragraph eins
I)römisch eins)
II)römisch zwei)
Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in ein, Fließgewässer
Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation
A.1
Allgemeine Parameter
1.Ziffer eins
In Kraft seit 21.02.2024 bis 31.12.9999
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