§ 3 AEV Wasch- und Reinigungsmittel

AEV Wasch- und Reinigungsmittel - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Seifen, Wasch-, Putz- und Pflegemitteln

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 und 3 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV). Eine Einleitung des Gesamtabwassers aus IE-Richtlinien-Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 in ein Fließgewässer ist zusätzlich an Hand der eingeleiteten Jahresfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen.Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, Absatz 2 und 3 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf Paragraph 3, Absatz 10, AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (Paragraph 6, AAEV). Eine Einleitung des Gesamtabwassers aus IE-Richtlinien-Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, in ein Fließgewässer ist zusätzlich an Hand der eingeleiteten Jahresfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen.
  2. (2)Absatz 2,Bei einer Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 ergibt sich die höchstzulässige Jahresfracht eines Abwasserinhaltsstoffes durch Multiplikation des Jahreswertes der Anlage B mit der tatsächlichen Jahresabwassermenge einer Anlage gemäß § 1 Abs. 2.Bei einer Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, Absatz 2, ergibt sich die höchstzulässige Jahresfracht eines Abwasserinhaltsstoffes durch Multiplikation des Jahreswertes der Anlage B mit der tatsächlichen Jahresabwassermenge einer Anlage gemäß Paragraph eins, Absatz 2,
In Kraft seit 15.10.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 AEV Wasch- und Reinigungsmittel


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 AEV Wasch- und Reinigungsmittel selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 AEV Wasch- und Reinigungsmittel


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 AEV Wasch- und Reinigungsmittel


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 AEV Wasch- und Reinigungsmittel eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AEV Wasch- und Reinigungsmittel Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 AEV Wasch- und Reinigungsmittel
§ 4 AEV Wasch- und Reinigungsmittel