Anl. 6 AEV Nichteisen – Metallindustrie

AEV Nichteisen – Metallindustrie - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Blei-, Wolfram- oder Zinkerzen sowie aus der Aluminium-, Blei-, Kupfer-, Molybdän-, Wolfram- oder Zinkmetallherstellung und -verarbeitung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

  1. 1.Ziffer einsBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 bis 5Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins bis 5
    1. a.Litera aVermeidung diffuser Emissionen in Wasser durch
      • Strichaufzählungmöglichst quellnahe Erfassung und Behandlung;
      • StrichaufzählungErfassung und Behandlung von Emissionen aus der Lagerung mittels eines Emissionsminderungssystems, das auf die Behandlung der gelagerten Verbindungen ausgelegt ist; Erfassung und Behandlung des Wassers, das den Staub auswäscht, vor dessen Ableitung;
      • StrichaufzählungVerwendung von Öl- und Feststoffabscheidern zur Drainage offener Lager;
    2. b.Litera bOptimierung bzw. Minimierung des Einsatzes von Arbeits- und Hilfsstoffen in Prozessen bzw. bei der Abwasserreinigung; bevorzugter Einsatz nicht wassergefährdender biologisch abbaubarer Arbeits- und Hilfsstoffe; bevorzugter Einsatz solcher Stoffe, für die Rückgewinnungs- oder Wiederverwertungsmöglichkeiten bestehen; Beachtung der ökotoxikologischen Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der eingesetzten Arbeits- und Hilfsstoffe;
    3. c.Litera cprozessorgestützte Steuerung der Reagenziendosierung und der Leistung der Abwasserbehandlungsanlage durch Online-Überwachung von Temperatur, Trübung, pH-Wert, Leitfähigkeit und Durchfluss;
    4. d.Litera dvom Abwasser gesonderte Entsorgung der bei der Abwasserreinigung anfallenden nicht wiederverwertbaren Rückstände.
  2. 2.Ziffer 2Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 (Blei-, Wolfram-, Zinkerzaufbereitung)Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, (Blei-, Wolfram-, Zinkerzaufbereitung)
    1. a.Litera aDeckung des Wasserbedarfes in der Erzaufbereitung durch Nutzung von bei der Lagerstättenerschließung oder -entwässerung anfallenden Grund- oder Oberflächenwässern;
    2. b.Litera bsoweit auf Grund der örtlichen Verhältnisse in einer Erzaufbereitungsanlage technisch möglich oder ökonomisch bzw. energetisch sinnvoll Kreislaufführung von Abwasser (Klarwasser);
    3. c.Litera cEinsatz prozessgesteuerter physikalischer oder physikalisch-chemischer Abwasserreinigungsverfahren (zB Siebung, Filtration, Sedimentation, Neutralisation, Fällung/Flockung).
  3. 3.Ziffer 3Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 bis 5Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2 bis 5
    1. a.Litera aVerminderung des Wasserverbrauches und Vermeidung des Abwasseranfalles durch
      • Strichaufzählungbevorzugten Einsatz trockener Verfahren zur Reinigung der Abluft;
      • Strichaufzählungsoweit auf Grund des verwendeten Produktionsverfahrens möglich, Einsatz von trockenen Kühlverfahren, insbesondere in Gießereien oder Umschmelzwerken;
      • Strichaufzählungbevorzugten Einsatz wasserarmer oder wasserfreier Produktionstechniken;
      • StrichaufzählungMessung und Kontrolle der Menge des verbrauchten Frischwassers und der Menge des abgeleiteten Abwassers;
      • StrichaufzählungWiederverwendung von Abwasser aus Reinigungsvorgängen (einschließlich des Anoden- und Kathodenspülwasser) und Wiederverwendung von Überlaufwasser im gleichen Prozess;
      • StrichaufzählungMehrfachnutzung von Wasser in hintereinandergeschalteten Arbeits- oder direkten Kühlprozessen;
      • StrichaufzählungWiederverwendung der in Nass-Elektrofiltern und Nasswäschern erzeugten schwachen Säuren;
      • Strichaufzählungweitestgehend geschlossene Kreislaufführung von Wasser aus der direkten Prozesskühlung, der Schlackengranulierung, der Abluftwäsche sowie von Kühlschmieremulsionen, gegebenenfalls unter Einschaltung von Reinigungsmaßnahmen;
      • StrichaufzählungWiederverwendung des Abwassers aus der Schlackengranulierung;
      • StrichaufzählungVerwendung des auf dem Betriebsgelände anfallenden Niederschlagswassers in Produktions- oder Kühlprozessen;
      • StrichaufzählungAnwendung geschlossener Kühlkreislaufsysteme;
      • StrichaufzählungWiedereinschleusung aufkonzentrierter Abwässer in den Produktionsprozess;
      • StrichaufzählungTrennung von nicht verunreinigten und behandlungsbedürftigen Wasserteilströmen;
      • StrichaufzählungEinsatz von Speicherbecken zur Sammlung von Spritzverlusten, Reinigungswässern oder Leckagen;
    2. b.Litera bEinsatz von Verfahren zur Rückgewinnung von Roh-, Arbeits- oder Hilfsstoffen aus Abwässern sowie zur Wiederverwendung oder Regeneration von Prozesslösungen (zB Flüssig-Flüssig-Extraktion, Zementation, Kristallisation, Ionenaustausch, Membrantechnik);
    3. c.Litera cWiederverwendung von in den Produktionsprozessen oder bei der Abwasserreinigung anfallenden Rückständen (zB Schlacken, Aschen, Krätzen, Schlämme);
    4. d.Litera dweitestgehender Verzicht auf den Einsatz von Chlor oder chlorabspaltenden Chemikalien bei der Cyanidoxidation;
    5. e.Litera eEinsatz physikalischer und physikalisch-chemischer Abwasserreinigungsverfahren für die Behandlung von Teilströmen und für das Gesamtabwasser zB
      • StrichaufzählungFiltration, Sedimentation, Flotation, Cyanidoxidation, Chromat- oder Sulfitreduktion, Sulfidfällung, Emulsionsspaltung, Zerstörung von Komplexbildnern, Chemische Fällung;
      • Strichaufzählungsoweit für bestimmte Teilströme anwendbar Ultrafiltration, Umkehrosmose
    6. f.Litera fÜberwachung der folgenden Parameter mit der angegebenen Mindesthäufigkeit:monatliche Messung der Parameter Abfiltrierbare Stoffe, Aluminium, Antimon, Eisen, Silber, Zinn, Fluorid, Sulfat.
  4. 4.Ziffer 4Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 (Herstellung und Weiterverarbeitung von Blei)Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, (Herstellung und Weiterverarbeitung von Blei)
    1. a.Litera aVermeidung des Abwasseranfalles beim Recycling von Bleibatterien durch Wiederverwendung des Wassers aus der Natriumsulfat-Kristallisierung der Alkalisalzlösung aus dem alkalischen Laugungsprozess;
    2. b.Litera bVerminderung der Emissionen in das Wasser aus beim Recycling von Bleibatterien durch hinreichende Auslegung der Abwasserbehandlungsanlage zur Minderung der im Abwasserstrom enthaltenen Schadstoffe, wenn der Säurenebel aus der Batterievorbehandlung der Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird.
  5. 5.Ziffer 5Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 (Herstellung und Weiterverarbeitung von Kupfer)Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, (Herstellung und Weiterverarbeitung von Kupfer)
    1. a.Litera aVermeidung des Abwasseranfalles durch
      • StrichaufzählungNutzung des Dampfkondensats zum Erwärmen der Elektrolysezellen oder zum Waschen der Kupferkathoden oder Rückführung in den Dampfkessel;
      • StrichaufzählungWiederverwendung des Wassers, das im Abkühlungsbereich, vom Flotationsprozess und vom Hydrotransport der Endschlacke gesammelt wurde, im Schlackekonzentrationsprozess;
      • StrichaufzählungRecycling der Beizlösungen und des Spülwassers;
      • StrichaufzählungBehandlung der Rückstände (Rohform) aus der Lösungsmittelextraktionsphase in der hydrometallurgischen Kupfererzeugung zur Rückgewinnung des organischen Anteils der Lösung;
      • StrichaufzählungZentrifugieren des Schlamms aus Reinigungsvorgängen und aus den Absetzeinrichtungen der Lösungsmittelextraktionsphase in der hydrometallurgischen Kupfererzeugung;
      • StrichaufzählungWiederverwendung des Elektrolyseablasses nach der Metallabscheidungsphase für die elektrolytische Extraktion und/oder den Laugungsprozess.
  6. 6.Ziffer 6Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 (Herstellung und Weiterverarbeitung von Zink)Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, (Herstellung und Weiterverarbeitung von Zink)
    1. a.Litera aVerminderung des Frischwasserverbrauchs und Vermeidung des Abwasseranfalls durch
      • StrichaufzählungRückführung des Ablasses aus dem Kessel und des Wassers aus den geschlossenen Kühlkreisläufen der Röstanlage zur nassen Gasreinigung oder zur Laugungsstufe;
      • StrichaufzählungRückführung des Abwassers aus den Reinigungsprozessen bzw. aus der Röstanlage und den Elektrolyse- und Gießprozessen zur Laugungsstufe;
      • StrichaufzählungRückführung des Abwassers aus den Reinigungsprozessen bzw. aus Laugung und Laugenreinigung, aus dem Waschvorgang der Filterkuchen und aus dem Nasswäscher zur Laugungs- und/oder Laugenreinigungsstufe;
      • StrichaufzählungAnwendung einer mehrstufigen Gegenstromwäsche im Wälzrohrprozess;
    2. b.Litera bVermeidung oder Verminderung der Halogenidemissionen aus der Waschstufe des Wälzrohrprozesses in Wasser durch Kristallisation.
  7. 7.Ziffer 7Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 4 (Herstellung und Weiterverarbeitung von Aluminium)Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 4, (Herstellung und Weiterverarbeitung von Aluminium)
    1. a.Litera aVermeidung des Abwasseranfalles beim Backen (Brennen) von Anoden durch Verwendung eines geschlossenen Wasserkreislaufs.
In Kraft seit 21.08.2021 bis 31.12.9999
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