Anl. 1 AEV Milchwirtschaft

AEV Milchwirtschaft - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Milchbearbeitung und Milchverarbeitung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

 

I)römisch eins)

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

II)römisch zwei)

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

Allgemeine Parameter

 

 

Temperatur

30°C

35°C a)

Absetzbare Stoffe

0,3 ml/L b)

10 ml/L c)

Abfiltrierbare Stoffe

30 mg/L b)

-

pH-Wert

6,5-8,5

6,0-10,5

Anorganische Parameter

 

 

Kupfer d)

0,5 mg/L

0,5 mg/L

Chlor – Gesamtchlor

ber. als Cl2 e)

0,4 mg/L

0,4 mg/L

Ammonium

ber. als N f)

5,0 mg/L g)

h)

Stickstoff – Gesamter gebundener Stickstoff TNb

ber. als N f), i)

j), k)

-

Phosphor – Gesamt

ber. als P f)

2,0 mg/L

-

Organische Parameter

 

 

Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff TOC

ber. als C f), l)

25 mg/L

-

Chemischer Sauerstoffbedarf CSB

ber. als O2 f), l)

75 mg/L

-

Biochemischer Sauerstoffbedarf BSB5 mit Nitrifikationshemmung

ber. als O2 f)

20 mg/L

-

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene AOX

ber. als Cl

0,1 mg/L

1,0 mg/L

Direkt abscheidbare lipophile Leichtstoffe m)

10 mg/L

100 mg/L

  1. a)Litera a
In Kraft seit 04.04.2023 bis 31.12.9999
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