Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Bei der Kommission wird ein beratender Ausschuss gebildet; er besteht aus Sachverständigen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden. Die Kommission hört den Ausschuss je nach Bedarf in Verkehrsfragen an.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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