Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Artikel 198 bis 203 sind auf Grönland anwendbar, vorbehaltlich der spezifischen Bestimmungen für Grönland in dem Protokoll über die Sonderregelung für Grönland im Anhang zu den Verträgen.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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