Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Union kann gemeinsame Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union erforderlich sind.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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