Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Zur Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms legt die Union Folgendes fest:
—Strichaufzählungdie Regeln für die Beteiligung der Unternehmen, der Forschungszentren und der Hochschulen;
—Strichaufzählungdie Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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