Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Verwaltung des Fonds obliegt der Kommission.
Die Kommission wird hierbei von einem Ausschuss unterstützt, der aus Vertretern der Regierungen sowie der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerverbände besteht; den Vorsitz führt ein Mitglied der Kommission.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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