Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Der Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament hat stets ein besonderes Kapitel über die Entwicklung der sozialen Lage in der Union zu enthalten.
Das Europäische Parlament kann die Kommission auffordern, Berichte über besondere, die soziale Lage betreffende Fragen auszuarbeiten.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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