Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Satzung seiner nationalen Zentralbank mit den Verträgen sowie mit der Satzung des ESZB und der EZB im Einklang stehen.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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