Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010, BGBl. II Nr. 361/2010, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.Die Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 361 aus 2010,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 ADGMV 2015
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 ADGMV 2015 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 ADGMV 2015