§ 1 ADG Anwendungsbereich des Gesetzes

ADG - Amtshilfe-Durchführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Dieses Bundesgesetz regelt die Umsetzung der OECD-Grundsätze für bilateralen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung. Es berührt jedoch nicht die im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015, enthaltenen Bestimmungen.

In Kraft seit 15.08.2015 bis 31.12.9999
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