§ 5 AdaufG

AdaufG - Adelsaufhebungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 5.

Die in Österreich bestehenden weltlichen Ritter- und Damenorden werden aufgehoben. (Anm.: Der zweite Satz wurde durch Art. 2 § 1 Abs. 3 Z 1, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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