§ 1161 ABGB Insolvenzverfahren

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024

Welche Wirkungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Dienstgebers auf das Dienstverhältnis hat, bestimmt die Insolvenzordnung.

In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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