§ 101 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2025
§ 101 ABGB seit 01.08.1938 weggefallen.
In Kraft seit 02.08.1938 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 101 ABGB


Kommentar zum § 101 ABGB von TOPNOTCHJOHN

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§ 101 ABGB | 1. Version | 2 Aufrufe | 24.11.25

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