Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz (ABehStraG) Fundstelle

ABehStraG - Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz vom 4. November 2009 über die Einrichtung des Landesabgabenamtes, über die sachliche Behördenzuständigkeit in Verfahren betreffend die Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben und zur Erlassung von bestimmten besonderen abgabenrechtlichen Strafbestimmungen (Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz - ABehStraG)
StF: LGBl Nr 118/2009 (Blg LT 14. GP: RV 123, AB 192, jeweils 2. Sess)

Änderung

LGBl Nr 107/2012 (Blg LT 14. GP: RV 66, AB 98, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 106/2013 (Blg LT 15. GP: RV 80, AB 142, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 107/2013 (Blg LT 15. GP: RV 81, AB 143, jeweils 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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§ 7 ABehStraG