§ 5 ABehStraG § 5

ABehStraG - Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:

1.

Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl Nr 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 20/2009.

2.

Strafgesetzbuch - StGB, BGBl Nr 60/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 112/2007.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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