(Anm.: Abs. 1 durch BGBl. I Nr. 2/2008 als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz eins, durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)
(Anm.: Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 2/2008 als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz 3, durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)
0 Kommentare zu Art. 4 8. BEinstGNov