Art. 4 8. BEinstGNov

8. BEinstGNov - 8. Behinderteneinstellungsgesetz-Novelle

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Schlußbestimmungen

(Anm.: Abs. 1 durch BGBl. I Nr. 2/2008 als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz eins, durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)

  1. (2)Absatz 2,Die Art. I Abs. 1, II und III dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1989 in Kraft.Die Artikel römisch eins, Absatz eins,, römisch zwei und römisch drei dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1989 in Kraft.

    (Anm.: Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 2/2008 als nicht mehr geltend festgestellt.)Anmerkung, Absatz 3, durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)

  2. (4)Absatz 4,§ 24 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1988 außer Kraft.Paragraph 24, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1988 außer Kraft.
  3. (4a)Absatz 4 a,(Verfassungsbestimmung) Art. I Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2012 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Artikel römisch eins, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2012, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  4. (5)Absatz 5,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
    1. a)Litera ahinsichtlich des Art. I Abs. 2 die Bundesregierung,hinsichtlich des Artikel römisch eins, Absatz 2, die Bundesregierung,
    2. b)Litera bhinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Arbeit und Soziales.
In Kraft seit 06.06.2012 bis 31.12.9999
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