Entscheidungen zu § 3 Abs. 3 AÜG

Unabhängige Verwaltungssenate

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Tirol 2001/06/26 2001/K1/001 bis 013-5

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 15.11.2000, Zahl B: Ub-2/1386/2000, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T. mit dem Sitz in R. zu verantworten, dass durch die genannte Gesellschaft der litauische Staatsangehörige E., geb. 22.12.1963, wohnhaft in L., am 09.05.2000 als Kraftfahrer für das Sattelkraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen KU- (A) und KU- (A) beschäftigt wurde, obwohl dem Unternehmen für diesen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.06.2001

RS UVS Tirol 2001/06/26 2001/K1/001 bis 013-5

Rechtssatz: Die von der Liechtensteiner Firma überlassenen (angeblich) selbstständigen Fahrer sind deswegen als Fahrer des österreichischen Unternehmens des Berufungswerbers anzusehen, da sie seinen Weisungen unterworfen waren, seine Fahrzeuge und Einrichtungen benützt haben und keine unterschiedliche Arbeitsleistung im Vergleich zu den übrigen Fahrern geliefert haben. Mindestens die ersten drei Voraussetzungen (die bloß alternativ vorliegen müssen) des § 4 Abs 2 Arbeitsüberlassungsgesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 26.06.2001

TE UVS Tirol 2001/02/06 2000/7/084-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XX GmbH mit dem Sitz in Tirol zu verantworten, dass durch die genannte Gesellschaft der ungarische Staatsangehörige L. T., geb. 13.04.1967, wohnhaft in Ungarn am 29.04.2000 als Kraftfahrer für das Sattelkraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen XXX (A) und XXY (A) beschäftigt wurde, obwohl dem Unternehmen für diesen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.02.2001

RS UVS Kärnten 1994/06/20 KUVS-1666-1672/11/93

Rechtssatz: Arbeitgeber im Sinne von § 2 Abs 3 lit c Ausländerbeschäftigungsgesetz ist auch der jenige, der bei Abbruchsarbeiten durch bereitgestellte, also überlassene Ausländer einer anderen Firma, diese zu konkreten Arbeiten einteilt, wobei die Arbeiten vorwiegend unter Beistellung der hiefür notwendigen Arbeitsgeräte, wie Schaufel, Krampel, Schlögel, Kompressor udgl erfolgte und sind daher die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes voll zur Anwendung zu bringen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.06.1994

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten