1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Verwaltungsgericht Wien nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, in „Präzisierung“ des Schuldspruches eines Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 21. Juni 2023, den Revisionswerber schuldig, er habe als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher genannten Gesellschaft mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft, welche zur Ausübung des Gewerbes der „Überlassung von Arbeitskräften“ berechtigt sei, in i... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §1 Abs5 AÜG §16 AÜG §16a AÜG § 1 heute AÜG § 1 gültig ab 01.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2021 AÜG § 1 gültig von 01.01.2013 bis 31.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2012 ... mehr lesen...