Norm: VOEG §9 Rom II-VO Art16 VOEG § 9 heute VOEG § 9 gültig ab 01.07.2007
Rechtssatz: § 9 VOEG und jene weiteren Bestimmungen des VOEG, auf welche diese Regelung verweist, sind Eingriffsnormen, die ihren Anwendungsbereich selbst umschreiben und unabhängig von jenem Recht Geltung beans... mehr lesen...