Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Am XXXX wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass ihr Arbeitsplatz einer XXXX mit Wirkung vom selben Tag aufgelöst werden würde. In der Folge wurde die Beschwerdeführerin mit Projekttätigkeiten des Post-Arbeitsmarktes (PAM) betraut. Am römisch 40 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass ihr Arbeitsplatz einer römisch 40 mit Wirkung vom selben Tag aufgelöst werden würde. In der Fol... mehr lesen...