BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 07. August 1997, ***, betreffend Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung beschlossen: I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: § 107 WRG 1959 (Wasser... mehr lesen...